Neues Hundegesetz und Hundeverordnung Kanton Zürich ab 1. Juni 2022 - VERSCHOBEN

2022-03-28 08:03:00 / Hundegesetz / Kommentare 0

ACHTUNG: AUFGRUND VON EINSPRACHEN WIRD DAS NEUE HUNDEGESETZ NICHT WIE GEPLANT PER 1. JUNI IN KRAFT TRETEN. WANN UND WIE ES IN KRAFT TRETEN WIRD, IST ZUR ZEIT NOCH NICHT BEKANNT. DAS HEISST BIS AUF WEITERES GILT DAS BISHERIGE HUNDEGESETZ UND SOMIT AUCH DIE BISHERIGEN REGELUNGEN BEZÜGLICH DER OBLIGATORISCHEN KURSE.

Ab dem 1. Juni 2022 tritt ein aktualisiertes Hundegesetz in Kraft. Dieses führt zu neuen obligatorischen Kursen: Ein zweistündiger Theoriekurs mit Prüfung, sowie ein Praxiskurs aus sechs Lektionen. Diese Kurse gelten für alle, die sich ab diesem Zeitpunkt einen neuen Hund anschaffen. Dabei ist es egal, ob es sich dabei um einen «grossen» oder «kleinen» Hund handelt. Die neuen obligatorischen Kurse umfassen ALLE Hunde bzw. ihre Halter. (All zu viele Details dazu sind noch nicht bekannt.)

Bis dahin gilt das bisherige Hundegesetz

Alle, die sich vor dem 31. Mai 2022 einen Hund angeschafft haben / noch anschaffen werden, unterliegen der «bisherigen Regelung»: Welpenkurs / Junghundekurs / ev. Erziehungskurs. Und es sind nur die «grossen Hunde» betroffen. «Kleinwüchsige Hunde» sind vom Kurs-Obligatorium ausgenommen (Kleinwüchsig heisst nicht zwingend klein – bei Mischlingen kommt es auch auf die Eltern an –> Wir empfehlen diesen «Kurs-Guide für Hundehaltende» bei der Ermittlung, welche obligatorischen Kurse für dich und deinen Hund obligatorisch sind.

Kurspflicht im Überblick

Was muss ich sonst noch wissen?

Weitere wichtige Informationen für die Hundehaltung im Kanton Zürich findest Du hier